Busunternehmen

 

Schauen Sie mal vorbei auf unserer Suchmaschine „Reisen suchen und buchen“, ob Sie schon einen Urlaub finden. 

 

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Aktuelles zu Reisen unter – https://www.auswaertiges-amt.de/de gibt es alle Details für Einreisebestimmungen.

 

Vergleichen Sie mit uns, wir beraten Sie rundum und erklären Ihnen welche Vorteile Sie nutzen können. Vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie während der Öffnungszeiten. Wir bieten Ihnen einen telefonischen Rückruf an, wenn Sie uns konkrete Wünsche nennen.

 

 

Gerichtsentscheide zum Reiserecht

Erstattung von Stornokosten aus Reise­rücktritts­versicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf: Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reise­rücktritts­versicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. 25.06.2020
Alle Angaben vorbehaltlich der kurzfristigen Änderung.