ÖPNV Rechtsstreit
Genehmigungswettbewerb Wittenberger Modell
Der Genehmigungswettbewerb im Personenbeförderungsgesetz enthält einen gravierenden Fehler bei den Regelungen zum Wettbewerbsverfahren. Es fehlen bei einer falschen Entscheidung einer Behörde, die bei einem Vergabeverfahren bekannten Nachprüfungsmöglichkeiten. In Sachsen Anhalt sind Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde verschmolzen. So hat die Fehlentscheidung einer Behörde die zwei unterlegene Unternehmen (Scalar GmbH Wittenberg und Heinrich GmbH Oranienbaum) 6 und 8 Jahre Verhandlungsdauer durch drei Gerichtsinstanzen gekostet mit dem Ergebnis die Behörde hat falsch entschieden.
Trotz gravierender Fehlbewertung hat das in der Verwaltung keine Konsequenzen, sondern lediglich die Wiederholung des Verwaltungsaktes mit erneuten Fehlern zur Folge. Mögliche Abhilfe wäre, die zuständige Gerichtsbarkeit wird verändert. Es müssten nicht mehr die Verwaltungsgerichte sondern die Vergabekammern zuständig sein. Eine Überprüfung der Entscheidung würde dann nicht nach Verwaltungsrecht sondern nach Vergaberecht stattfinden.
21.12.2007 – erfolgte die EU – weite Bekanntmachung des Wettbewerbes
15.03.2008 – der Wettbewerb beginnt mit der Bekanntgabe der Details an die Bieter
30.04.2008 – Abgabepflicht für die Gebote
13.06.2008 – Ablehnungsbescheid der Behörde an Heinrich
23.06.2008 – Möglichkeit der Akteneinsicht
Unternehmenseigene Feststellung: die Art und Weise der Bewertung waren weder fair, noch diskriminierungsfrei von den Beratern des Landkreises (ISUP Dresden) durchgeführt.
25.06.2008 – Widerspruch wird vom Unternehmen Heinrich beim Verwaltungsgericht
Dessau eingelegt
30.06.2008– Der komplette Linien- und Schülerverkehr mit 17 Linienbussen der Firma Heinrich muß eingestellt werden innerhalb von 10 Werktagen nach Ablehnung.
15.08.2008– In einem Eilverfahren wird die Klage vor dem Verwaltungsgericht Dessau abgelehnt. Es erfolgte nur eine summarische Prüfung, Fehler im Detail wurden nicht geprüft.
25.10.2010 – Urteil 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Halle (7A 21/10 HAL) –
Behörde wird zur Neubescheidung verpflichtet unter Beachtung vom Gericht festgestellten Fehler in 5 Kriterien
Urteil Verwaltungsgericht Halle
01.08.2012- Urteil in 2. Instanz der Berufung vor d. Oberverwaltungsgericht
Es wurde vor dem OVG Magdeburg in zweiter Instanz um die Vergabe des ÖPNV im Landkreises Wittenberger gestritten. Die Firma Scalar und unser Unternehmen haben nur einen Teilsieg erreicht. Die zweite Instanz hat bestätigt, dass dem Landkreis gravierende Fehler bei der Auswahlentscheidung unterlaufen sind. Es wurden überwiegend die Fehler der ersten Instanz bestätigt.
Unsere Wertung: Das OVG hat den leichtesten Weg gesucht und gar nicht den Problemkern getroffen. Nachdem die erste Instanz das VG in Halle schon gravierende Fehler bei der Bewertung festgestellt hatte, geht die zweite Instanz auf diese Fehler nicht noch einmal ein. Das OVG hat keine eindeutige Aussage zu konkreten Punktvergabe getroffen. Es hat den geringsten Arbeitsaufwand gewählt und nur zwei eindeutige Kritikpunkte (Anrufbus und Altunternehmerprivileg) ausgewählt. Das OVG hat uns den umfassenden Rechtsschutz verweigert, indem es keine Notwenigkeit sah ein verpflichtendes Urteil zu sprechen.
OVG-Magdeburg_120801_3-L-5-11_Urteil
12.12.2013 Urteil in 3. Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
BVerwG_Urteil_2013-12-12
Bestätigung des OVG Urteils – die Behörde wird zur Neubescheidung verpflichtet
05.06.2014 – Neubescheidung der Behörde ergeht, ohne neuen Wettbewerb, willkürlich, ohne konkrete Rahmenbedingungen festzulegen. Eine unendliche Geschichte, weil die Gerichte mit den jetzigen Gesetzen keine Abhilfe schaffen können.